Profiltiefe der Reifen - vom Gesetzgeber vorgeschrieben - eine Frage der Bodenhaftung

Mindestprofiltiefe von Reifen


Der Profiltiefe von Reifen spielt eine ganz zentrale Rolle punkto Haftung und Bremsweg.

Aus diesem Grund gelten folgende gesetzliche Mindestprofiltiefen:
  • Sommerreifen: mindestens 1,6 mm
  • Winterreifen mit diagonaler Bauart: mindestens 5 mm
  • Winterreifen mit radialer Bauart: mindestens 4 mm
  • Spikereifen: mindestens 4 mm
  • Motorräder: mindestens 1,6 mm
  • Mofas: mindestens 1 mm
Selbstverstädlich sind diese Werte für alle Reifen (auch Reservereifen) eines Fahrzeuges vorgeschrieben.

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe muß auf 75% der Reifenbreite vorhanden sein. Bei unregelmäßiger Abnützung hat die Messung der Profiltiefe an der am stärksten abgefahrenen Stelle der Lauffläche zu erfolgen.


Ein optisches Hilfsmittel, die Mindestprofiltiefe zu kontrollieren, sind Profilindikatoren am Reifen. Ein "TWI" (Tread Wear Indicator) ist meist mit einem kleinen Pfeil auf der Reifenwand markiert.

Diese Abnutzungsindikatoren sind meist kleine Stege bzw. "Erhebungen" oder Farbstreifen in den Umfangsrillen, die bei einem abgefahrenen Profil sichtbar werden.

Beispiel eines Reifenindikators:

TWI - Tread Wear Indicator- Reifenindikator               Markierung, wo sich ein Profilindikator befindet


Um auch bei Regen wirklich optimale Bodenhaftung und ausreichende Wasserverdrängung sicherzustellen, sollten Sommerreifen ebenfalls zumindest 4 mm Profil aufweisen. Die Profiltiefe ist wesentlich für den Bremsweg, speziell bei nasser Fahrbahn verantwortlich.

Entwicklung des durchschnittlichen Bremsweges bei unterschiedlicher Profiltiefe:

Profiltiefe und Bremsweg - die Auswirkungen
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